Service für Fakultäten, Einrichtungen und Verwaltung
Aktenführung und Abgabe an das Universitätsarchiv
Natürlich sind Sie uns als Benutzer willkommen. Wir stehen - sei es im dienstlichen Zusammenhang oder bei sonstigem Forschungsinteresse - für Auskünfte zur Universitätsgeschichte und für die Bereitstellung von Unterlagen zur Verfügung.
Daneben beraten wir hinsichtlich Aktenführung und -aufbewahrung. Hier bestehen unterschiedliche Fristen, die im Einzelnen durch Richtlinien bestimmt sind. Vor einer Aussonderung nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Universitätsarchiv auf, damit - in Absprache mit Ihnen - entschieden werden kann, welche Unterlagen dauerhaft aufzubewahren sind und welche vernichtet werden können.
- Richtlinien der Kanzlerin und des Rektors über Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Akten*
- Archivgesetz Nordrhein-Westfalen
Die Abgabe wichtiger Unterlagen an das Archiv entlastet Sie und dient bei uns dem weiteren Ausbau einer möglichst umfassenden Dokumentation der Universitätsgeschichte.
Wir bereiten die Materialien auf und machen sie so - natürlich unter Beachtung der gesetzlichen Sperrfristen - für die Forschung zugänglich. Für Sie als abgebende Stelle stehen die Unterlagen unbeschränkt zur Verfügung, ggf. auch als zeitlich befristete ‚Rücknahme‘, wenn dienstliche Gründe dieses erforderlich machen.
* nur intern